Das Schweizer "Bundesamt für Kommunikation" (BAKOM) hat am 31. Januar 2014 ein Verkaufsverbot für das CB-Mobilfunkgerät "Albrecht AE 5890 EU" angeordnet.

Das besagte Gerät darf in der Schweiz seitdem weder verkauft noch beworben werden. Auch das Verschenken des Gerätes ist verboten. Bereits auf dem Markt befindliche Geräte dürfen weiter betrieben werden. Sie müssen jedoch unverzüglich außer Betrieb genommen werden, wenn sie konkret Störungen verursachen.

Ein Verkaufsverbot wird vom BAKOM dann verhängt, wenn bei einer Kontrolle der Behörde festgestellt wurde, dass das betreffende Gerät die in der Schweiz geltenden Vorschriften nicht einhält und Störungen im Funkverkehr oder beim Radio- und Fernsehempfang verursachen kann.

- wolf -

Dieser Beitrag entstand aufgrund einer Meldung im Forum "Funkbasis.de".

Update vom 16.04.2014:
Wie das BAKOM nachträglich bekanntgab, sind von dem Verkaufsverbot nur Geräte mit einer Seriennummer kleiner als A332100001 betroffen.

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/190314.htm