Rund 5200 Funkstörungen im Jahr 2017

Laut einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur hat der Prüf- und Messdienst der Behörde im Jahr 2017 in rund 5200 Fällen Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten vor Ort ermittelt und beseitigt. Knapp 800 Störungen betrafen sicherheitsrelevante Bereiche wie den Flugfunk, den Funkverkehr von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei und den Bahnfunk.

„Der Prüf- und Messdienst leistet einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz und sorgt für eine effiziente und störungsfreie Nutzung des Frequenzspektrums“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Umso mehr freuen wir uns, dass die Verbraucher unser Angebot auch weiterhin kostenfrei nutzen können, wenn die Störung unverschuldet verursacht wurde.“

Aufgaben des Prüf- und Messdienstes der Bundesnetzagentur 

Neben der Funkstörungsbearbeitung kontrolliert der Prüf- und Messdienst zum Beispiel Frequenznutzungen, die Umsetzung von Versorgungsverpflichtungen im Mobilfunk und die Einhaltung von Grenzwerten der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit. 

Außerdem stellt der Prüf- und Messdienst bei Großveranstaltungen, zum Beispiel beim Tour de France-Auftakt in Düsseldorf oder bei der UN-Klimaschutzkonferenz in Bonn sicher, dass Frequenzen störungsfrei für die unterschiedlichsten Funkanwendungen genutzt werden können.  

Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur ist an 19 Standorten im Bundesgebiet vertreten. 

Funkamateure, die eine Störung melden wollen, können sich an die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur wenden. Diese ist rund um die Uhr unter der Rufnummer (04821) 89 55 55 oder per E-Mail unter funkstoerung(at)bnetza.de erreichbar. Bitte beachten Sie, bei der Absendung der Störungsmeldung immer die DARC-E-Mail-Adresse darc(at)darc.de mit auf CC zu setzen. Ist der DARC eingebunden, kann er auch bei Bearbeitungsstillstand auf die BNetzA einwirken oder bei schwerwiegenden Fällen, die die Interessen aller Funkamateure betreffen, ggf. mit einem Fachanwalt gerichtlich vorgehen. Auch wenn Geräte wegen ihrer mangelhaften elektromagnetischen Immunität in der elektromagnetischen Umgebung einer Amateurfunkstelle auffällig werden, sind diese Vorkommnisse der Geschäftsstelle zur Kenntnis zu geben. Nur eine komplette Übersicht aller an die BNetzA gemeldeten elektromagnetischen Störungen und Unverträglichkeiten hilft uns bei der weiteren Lobbyarbeit. 

Weitere Informationen zu Funkstörungen sind unterwww.bundesnetzagentur.de/funkstoerungen veröffentlicht.

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Quelle: https://www.darc.de/home/