70 MHz

BNetzA veröffentlicht Mitteilung – Betrieb kann starten

Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Amtsblatt die Mitteilung 384/2017 mit der Regelung eines befristeten Zugangs zum Frequenzbereich 70,150 MHz bis 70,180 MHz für den Amateurfunkdienst nun veröffentlicht – damit kann sofort mit einem 4-m-Betrieb begonnen werden.

Über die Freigabe hatte der DARC e.V. schon zuvor in einer Vorstandsinformation berichtet, die Sie auf der DARC-Webseite nach Login unter https://www.darc.de/nachrichten/vorstandsinformationen abrufen können. Das Amtsblatt finden Sie indes unter dem Link http://tinyurl.com/lqzlpyf.

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Quelle: https://www.darc.de/home/